Am 12. Juli 2020 ist die „Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten", auch Platform-to-Business-Verordnung (P2B-VO), in den EU-Mitgliedsstaaten in Kraft getreten. Sie soll für mehr Transparenz bei Verkaufsplattformen sorgen und damit kleinere Händler gegenüber mächtigen Plattformbetreibern wie Amazon stärken und vor unfairen Geschäftspraktiken schützen.
Die P2B-Verordnung sieht Plattformen zwar als eine „wesentliche Voraussetzungen für […] neue Geschäftsmodelle, Handel und Innovation […]“ benennt aber auch klar die wachsende Abhängigkeit von vor allem Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Das biete den Plattformanbietern eine größere Verhandlungsmacht und könne zu unlauteren Methoden führen, die letztlich auch die Verbraucher schaden könnten.
So gab es in der Vergangenheit häufig Beschwerden von Amazon-Händlern, die mit unangekündigten Änderungen der AGB haderten, ihre Konten gesperrt sahen oder aufgrund der undurchsichtigen Rankingfaktoren einfach nicht sichtbar waren. Sich dagegen zu wehren, war mitunter kaum möglich. Das soll die P2B-Verordnung nun ändern.
Die P2B-Verordnung betrifft klassische Markplätze ebenso wie Preisvergleichsportale und soziale Netzwerke und verpflichtet die Betreiber zu mehr Transparenz und Fairness gegenüber ihren gewerblichen Nutzern. Sie müssen nun zum Beispiel:
Die Durchsetzung der Verordnung obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten. Die EU hat daher keine Sanktionen im Falle von Verstößen festgelegt, sondern will die „Anwendung der Verordnung in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten fortlaufend überwachen.“ Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die P2B-Verordnung in der Praxis tatsächlich auswirken und ob sie ihr Ziel erreichen wird.